Informationen zu Verteidigungssprays
Informationen zu Verteidigungssprays

Informationen zu Verteidigungssprays und Abwehrsprays

Abwehrspray kaufenEs gibt im Wesentlichen zwei Sorten von Verteidigungssprays: Pfefferspray und CS-Gas. Diese beiden Verteidigungssprays unterscheiden sich in ihrer Wirkungsweise und durch unterschiedliche gesetzliche Rahmenbedingungen. Was sind nun die Vorteile und Nachteile dieser Arten von Verteidigungssprays?

Was muss ein Verteidigungsspray können?

Es muss zunächst einen effektiven Schutz der oder des Angegriffenen bieten. An zweiter Stelle soll auch eine möglichst geringe physische Beeinträchtigung des Angreifenden gewährleistet werden, um die Verhältnismäßigkeit bei der Verteidigung zu gewährleisten. Vorgeschrieben ist eine Mindestreichweite von 1,5 Metern. Unsere Verteidigungssprays können bis zu 5 Meter sprühen. Am wirkungsvollsten sind Sprays mit viel Wirkstoff in hoher Konzentration, der in einem möglichst engen Sprühkegel versprüht wird.

Der Sprühkegel sollte auf eine Entfernung von 1,5 Metern nicht mehr als das Doppelte eines Gesichtsdurchmessers betragen. Als Regel gilt: je "nasser" der Sprühstrahl und je größer das ausgesprühte Volumen desto wirksamer und weniger anfällig ist das Verteidigungsspray auch bei leichtem Gegenwind. Ballistol-Sprays haben einen ausgesprochen nassen Sprühstrahl in höchster Konzentration in einem engen Sprühnebel und erfüllen damit alle Anforderungen an Verteidigungssprays vollständig.

Wirkung

Welche Größe ist bei Verteidigungssprays am besten geeignet?

Kleine Reizstoffsprays z.B. im Lippenstiftformat haben in der Regel ein vergleichsweise geringes Sprühvolumen, sind schnell leergesprüht und sind problematisch beim gezielten Sprühen. Aus diesem Grund stellen sie eher ein Risiko dar als einen wirksamen Schutz. Zuverlässig und für mehrmalige "Schüsse" geeignet sind nur Dosen von mindestens 40 ml Inhalt.

Welcher Reizstoff ist der beste: Pfeffer oder CS-Gas?

Grundsätzlich gibt es mehrere Reizstoffe. In Deutschland und auch international sind hauptsächlich OC (Oleoresin Capsicum) und CS (2- Chlorbenzylidenmalonsäuredinitril) als Wirkstoffe in Verteidigungssprays verbreitet.

Oleoresin Capsicum (OC)

OC ist der Reizstoff, der in Pfeffersprays bei Ballistol Verwendung findet. Pfefferspray hat den Vorteil, dass es unabhängiger davon wirkt, ob ein Angreifer z.B. durch Alkohol oder Schmerzmittel betäubt ist. Pfefferspray unterliegt keiner Altersbeschränkung. Allerdings ist Pfefferspray in Deutschland nicht zum Einsatz gegen Menschen zugelassen. In Notwehr ist der Einsatz aber nicht strafbar. Mehr über die rechtlichen Rahmenbedingungen und über die Wirkung von Pfefferspray erfahren Sie unter Pfefferspray.

2- Chlorbenzylidenmalonsäuredinitril (CS)

CS ist der Wirkstoff, der in CS-Verteidigungssprays verwendet wird. Oft werden diese Verteidigungssprays als CS-Gas oder Tränengas bezeichnet. Das CS-Gas von Ballistol besitzt eine offizielle BKA-Zulassung und darf demnach in Deutschland mitgeführt und zur Verteidigung gegen Mensch und Tier eingesetzt werden. Der Verkauf und Besitz ist ab 14 Jahren erlaubt. Ballistol CS-Gas enthält die zulässige Höchstkonzentration an CS-Wirkstoff. Hier finden Sie alle Informationen über die Wirkung, die Verwendung und die rechtlichen Rahmenbedingungen von CS-Gas.

Verteidigungssprays gegen Tiere

Grundsätzlich wirken gegen Tiere die gleichen Reizstoffe wie gegen Menschen. Pfefferspray kann demnach ebenso eingesetzt werden, wie CS-Gas.

Weitere Informationen zu Abwehrsprays: