Informationen zu CS-Gas bzw. Tränengas
Informationen zu CS-Gas bzw. Tränengas

Informationen zu CS-Gas bzw. Tränengas

Abwehrspray kaufen CS-Verteidigungsspray wird häufig als CS-Gas oder Tränengas bezeichnet, was chemisch nicht korrekt ist, da es sich genau genommen um ein Aerosol handelt. CS-Gas wird immer wieder in Bezug auf rechtliche Rahmenbedingungen, Altersbeschränkungen usw. thematisiert. Uns erreichen vielfach Fragen, ob es legal ist oder wer das Tränengas wann einsetzen darf usw. Auch die Frage, ob CS-Gas auch gegen Tiere wirkt was die Unterschiede zu anderen Abwehrsprays sind, beantworten wir fast täglich. Hier beantworten wir alle Fragen zu Tränengas.

Rechtliche Informationen zu CS Gas

Oft stellt man uns die Frage, ob CS-Spray legal sei oder ob man es mit auf die Reise nehmen kann usw. Diese und weitere Fragen versuchen wir hier so ausführlich wie möglich zu beantworten:

Ist CS-Gas legal?

Die gute Nachricht gleich vorweg: Unser CS-Verteidigungsspray ist ab 14 Jahre in Deutschland frei verkäuflich.

Voraussetzung ist aber, dass das CS-Gas eine offizielle BKA-Zulassung besitzt. Alle Ballistol CS-Sprays besitzen das BKA-Prüfzeichen. Durch diese BKA-Zulassung ist ein Verteidigungsspray zum Einsatz gegen Menschen zugelassen.

Damit darf Ballistol CS-Verteidigungsspray an Personen ab 14 Jahren frei verkauft werden, von diesen in Besitz genommen und mitgeführt sowie im Verteidigungsfall auch vorsätzlich gegen Menschen eingesetzt werden.

Die Zulassung zum Einsatz gegen Menschen ist ein wichtiger Unterschied des CS-Sprays im Vergleich zu Pfefferspray. Pfefferspray darf nicht vorsätzlich gegen Menschen eingesetzt werden.

Gibt es bei CS-Gas eine Altersbeschränkung?

Im Gegensatz zu Pfefferspray, gilt für CS-Spray eine Alterseinschränkung. Erst mit Vollendung des 14. Lebensjahres darf CS-Gas erworben, besessen und mitgeführt werden.

Darf man CS-Gas mit auf die Reise nehmen?

Wenn Sie innerhalb von Deutschland reisen ist die Mitnahme von CS-Abwehrsprays ohne Bedenken möglich. Ggf. müssen Sie aber die Beförderungsbedingungen Ihrer Verkehrsmittel beachten, da z.B. an Bord von Flugzeugen andere Regeln gelten.

CS-Gas im Ausland

Wollen Sie ein CS-Spray mit in ein anderes Land nehmen, ist die Situation so unübersichtlich, dass wir Ihnen empfehlen, Kontakt mit den zuständigen Behörden aufzunehmen. Am Beispiel von Pfefferspray haben wir eine Übersicht zu den landespezifischen Regelungen zusammengestellt, diese Auflistung finden Sie unter Pfefferspray. Beachten Sie aber auch, dass selbst in Ländern, wo CS-Gas erlaubt ist, nicht gleichzeitig die Einfuhr durch reisende Ausländer erlaubt sein muss.

Wirkung

Wirkungsweise – so funktioniert CS-Gas

Wie bereits erwähnt gibt es hauptsächlich zwei Arten von Abwehrsprays. Pfefferspray und CS-Gas. Beide haben eine unterschiedliche Wirkungsweise.

CS wirkt über das Schmerzzentrum, was bei Personen, deren Schmerzempfinden z.B. durch Alkohol reduziert ist, dazu führen kann, dass sie auf den Wirkstoff weniger reagieren. Pfefferspray wirkt deutlich stärker und auch die Fälle, in denen Personen nicht so empfindlich reagieren, sind seltener als bei CS. Dies sind zwar Ausnahmefälle, da gegen so stark Betrunkene kaum ein Abwehrspray notwendig ist, aber es muss erwähnt werden. Im Normalfall gilt: Wird ein Angreifer mit CS-Gas im Gesicht getroffen, so können die Augen mindestens fünf Minuten lang nicht mehr geöffnet werden.

Wirkt CS-Gas auch gegen Tiere?

Grundsätzlich wirken gegen Tiere die gleichen Reizstoffe wie gegen Menschen. Pfefferspray kann demnach ebenso eingesetzt werden, wie CS.

Kann man ein CS-Gas in Eile falsch bedienen?

Pfefferspray mit PanikverschlussWer sich in einer Stress-Situation befindet, hat kaum Zeit, um darüber nachzudenken, wo jetzt der Auslöser genau liegt und wie man das Tränengas am besten hält. Unsere CS-Sprays sind daher alle mit dem patentierten Panikverschluss ausgestattet, der immer auslöst – egal wie Sie drücken. Trotzdem kann der Auslöser nicht versehentlich z.B. beim Transport in der Handtasche ausgelöst werden.

Behandlung nach dem Kontakt mit CS-Gas

CS ist ein hochwirksamer Wirkstoff in Verteidigungssprays. CS ist nicht wasserlöslich. Daher sind bei der ersten Hilfe nach einer Kontamination mit CS-Wirkstoff einige wenige Tipps sehr hilfreich. Je nachdem, wo der Betroffene Schmerzen hat, geht man unterschiedlich vor. Betroffene Kleidung muss man sofort ausziehen, schmerzende Haut wäscht man mit Seife und spült danach mit kaltem Wasser. Wenn die Augen betroffen sind, muss man mit fließendem Wasser versuchen, den Wirkstoff zu verdrängen, also mit der Kraft des Wasserstrahls wegzuspülen. Mundschleimhäuten kann man mit Alkohol oder fetthaltigen Lebensmitteln helfen (nicht schlucken). Da sich die erste Hilfe bei CS-Spray nicht von der, bei Pfefferspray unterscheidet, können Sie die vollständigen Tipps auch unter Pfefferspray nachlesen.

Weitere Informationen zu Abwehrsprays: